Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Stadtorchester

Neue Gebührenordnung der Stadt Roth Orchesterschule

Ab dem 01.09.2023 wird es mit dem neuen Schuljahr 2023/24 bei der Stadt Roth Orchesterschule nach 10 Jahren ohne Steigerung eine Gebührenerhöhung im Rahmen der neuen Gebührenordnung geben.
Diese wurde aufgrund von Kostensteigerungen und der fälligen Anpassung der Dozenten-honorare notwendig.
Unsere neue Gebührenordnung hält weiterhin dem regionalen Vergleich stand und bietet unseren Schülern viele zusätzliche Angebote:

  •  Unser Unterricht in der Gruppe oder als Fördervereinsmitglied (Mitgliedsbeitrag bis 18 Jahre = 12,- €; ab 18 J. = 18,- € pro Jahr).
  •  Weiterhin gilt, dass an der Orchesterschule das gemeinsame Musizieren in Ensembles, Chören und Orchestern wichtige pädagogische Grundlagen unserer Arbeit darstellt
    • gleich von Beginn an ist für alle Gesang- und Instrumentalschüler die Belegung eines oder mehrerer Kernfächer kostenlos,
    • für Fördervereinsmitglieder ist die Belegung eines dieser Kernfächer bei entsprechender Eignung verpflichtend.
    • Unser Angebot „mit der Orchesterschule durch die Woche“ bietet unseren Schülern ca. 25 verschiedene dieser kostenlosen Kernfächer.
  •  Das Angebot der Orchesterklasse (im Anschluss an unser für alle Erstklässler kostenloses Musikparadies=musikalische Grundausbildung/Instrumentenkarussell) oder das der Bläserklasse (altersunabhängig) mit mtl. 40,-€, für eine Instrumentalstunde, plus eine Orchesterstunde, inklusive Leihinstrument.
  •  Unsere Familien- und Mehrfachvergünstigungen (Fächer bzw. Belegung in der Familie: 2 Fächer = 20 %; 3 Fächer = 30 %; 4 Fächer = 40 %; 5 und mehr Fächer = 50 %).

Die neue Gebührenordnung, sowie unsere aktuellen AGB's,in denen unter anderem unser Unterrichtsjahr (1.9. – 31.8. eines jeden Jahres) und die Kündigungsfristen (dreimonatige Probezeit und Kündigungsfrist bis zum 30. Juni jeden Jahres) festgelegt sind, können Sie hier einsehen. (PDF-Datei)

Artikel vom 12.06.2023
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