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Imagebroschüre Stadt Roth Orchesterschule/Stadtorchester
Endlich da! Die Broschüre des Rother Stadtorchesters. Reich bebildert, kompakt, übersichtlich.
Alles Wissenswerte und Nützliche, was die Orchesterschule und das Stadtorchester der Stadt Roth zu bieten haben, ist in der reich bebilderten, umfangreichen Imagebroschüre, die im Juni 2020 fertig gestellt werden konnte, erstmals zusammenhängend zu finden.
Wer sich für die gute musikalische Ausbildung an der Orchesterschule interessiert, der bekommt kompakt und übersichtlich alles Wissenswerte geliefert:
- Was haben Orchesterschule und Stadtorchester zu bieten?
- Wann und wo kann man sich anmelden?
- Wo sind Büro, Orchestersaal, Auftrittsorte zu finden?
Damit jeder in der Orchesterschule seinen richtigen Platz ausmacht, erhält man ausreichend Informationen rund um das vielfältige Fächerangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Möglichkeit in der Gruppe oder in Ensembles zu musizieren, die damit verbundenen Möglichkeiten und noch vieles mehr.
Die PDF-Datei der Imagebroschüre finden Sie hier (PDF-Datei)
Grundlegende Informationen
Grundsätzlich soll der Schüler / die Schülerin bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein Instrument haben. Im Rahmen der Bestände des Stadtorchesters können Instrumente ausgeliehen werden. Noten oder andere Unterrichtsmittel sind im zumutbaren Umfang vom Schüler / von der Schülerin bzw. den Erziehungsberechtigten auf Empfehlung des Lehrbeauftragten anzuschaffen.
Anmeldungen sind schriftlich mit dem entsprechenden Formblatt an das Stadt Roth Stadtorchester zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen ist die schriliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Alle aktuellen Formulare finden Sie hier.
Mit der Einteilung zum Unterricht entsteht ein auf ein Jahr befristetes Unterrichtsverhältnis, das zur Entrichtung der Unterrichtsgebühren verpflichtet. Das Unterrichtsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn dieses nicht bis spätestens 30.6. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird.
Die Aufnahme kann von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig gemacht werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht ebenso wenig, wie die Zuteilung zu einem bestimmten Lehrbeauftragten.
Coronavorgaben ab 24.11.2021
Hier finden Sie das Schreiben von Herrn Walter Greschl zu den neuen Coronavorgaben ab 24.11.2021, als auch zur Orientierung dieaktuell gültigen Vorgaben und Hilfestellungen unseres Landkreises im Umgang mit einem möglichen Coronakontakt.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Stadtorchester der Stadt Roth
Hygienekonzept der Orchesterschule Roth
Hygiene- und Schutzkonzept der Stadt Roth Orchesterschule/Stadtorchester
1. Zugangsbeschränkung: Die Orchesterschule darf nur von LehrerInnen, MitarbeiterInnen und SchülerInnen unter Wahrung des Abstandsgebots betreten werden. Eintritt wird entweder über den Türöffner oder das Abholen an der Eingangstür ausschließlich vom Dozenten gewährt. Bitte dabei Ein- und Ausgangsregeln beachten („Einbahn-Regelung“).
2. Vorläufig findet nur Einzelunterricht statt. Dabei wird auf den Schutzabstand von 1,5 Metern, bei Sängern und Blasinstrumenten von 3 Metern geachtet. In den Unterrichtsräumen sind zusätzlich Acrylglasschutzscheiben installiert. Für die Blechblasinstrumente werden Einweg-Gefäße für das Kondenswasser und entsprechende Abfallbehältnisse bereitgestellt.
3. Hygenemaßnahmen: Vor dem Unterricht müssen die Hände im dafür ausgewiesenen WC des EG gründlich (mit Seife für 20-30 Sekunden) gewaschen werden. Bitte planen Sie dafür etwas Zeit ein und halten Sie sich an die angezeigten Vorgaben, da nur einzeln eingetreten werden darf. Der Unterrichtsraum ist anschließend vom Schüler umgehend aufzusuchen.
o Im Gebäude muss auf dem Weg zum Unterrichtsraum eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Schutz mit. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit. Ebenso sind Personen davon befreit, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung diesen Schutz nicht tragen können. Während des Unterrichts kann der Mund-Nasenschutz abgenommen werden.
o Zur Sicherstellung einer guten Durchlüftung der Räume ist ein mind. 5-minütiges Lüften während des Stundenwechsels und ein kräftiges Stoßlüften in Abständen während der Unterrichtseinheiten einzuhalten.
o Die Reinigung der Oberflächen erfolgt zu Beginn des Unterrichtstages, bei besonderer Kontamination wird auch zwischenzeitlich gereinigt. Die Klaviere werden nach jedem Schüler mit einem Desinfektionstuch gewischt.
o Regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden); Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch); Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund; Körperkontakt ist nicht gestattet.
o Es ist darauf zu achten, Nase, Mund oder Augen nicht zu berühren. Die Türgriffe, Lichtschalter usw. sind nach Möglichkeit nicht mit der Hand zu bedienen (z.B. mit dem Ellenbogen). Gegenstände, wie Stifte, DrumSticks, Plektren, usw. sind nicht zu tauschen.
4. Bei spezifischen Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) besteht Unterrichtsverbot. Dies gilt auch für Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person binnen der letzten 14 Tage hatten oder einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
5. Bei Personen mit Vorerkrankung muss eine individuelle Risikoabwägung vorgenommen werden. SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen eigenverantwortlich über die Teilnahme am Unterricht entscheiden.
6. Ausführung: Das Hygienekonzept wird an alle SchülerInnen versandt, sowie den Lehrkräften ausgehändigt. Zudem wird es in den Fluren ausgehängt und auf der Homepage der Stadt Roth Orchesterschule/Stadtorchester veröffentlicht. Das Hygienekonzept tritt mit dem 18. Mai 2020 in Kraft.
Zusatz zum Hygiene- und Schutzkonzept für die Probenarbeit der Instrumentalgruppen der Stadt Roth Orchesterschule/Stadtorchester;
Zusätzlich zum Hygiene- u. Schutzkonzept der Stadt Roth Orchesterschule/Stadtorchester sind folgende Vorgaben einzuhalten (Stand 15.06.2020):
1. Äußere Bedingungen
a. Sicherstellung der Schutzabstände
- Mindestabstand von 2 m zwischen allen Teilnehmern; der Proberaum muss dergestalt sein, dass die o.g. Mindestabstände eingehalten werden können.
- Querflöten sind auf Grund der höheren Luftverwirbelungen am Rand zu platzieren.
- Verwendete Trennwände führen nicht zur Reduktion des Mindestabstands.
- Vor und nach der Probe muss der Mindestabstand aller Beteiligten stets 1,5 m betragen. Dies ist bei der Nutzung von Verkehrswegen (u.a. Treppen, Türen, Flure) zu berücksichtigen. Unnötiger Aufenthalt im Gebäude (z.B. Warten, Soziale Kontakte) ist zu unterlassen
- Die Proben sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Auch im Freien muss auf die Einhaltung der Mindestabstände geachtet werden.
- Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
b. Lüften des Raums
- Der Raum muss ausreichend gelüftet werden (Grundsatz: 10 Minuten Querlüften nach 20 Minuten Probe).
2. Verhalten aller Beteiligter
- Im Gebäude muss auf dem Weg zum Probenraum eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Schutz mit.
- Regelmäßiges Händewaschen mit Seife bzw. Desinfektion vor Beginn der Probe. Möglichkeiten zur adäquaten Händehygiene (wie Seife, Einmalhandtücher) sind vorhanden und angezeigt.
- Es darf kein Durchpusten des Instruments beim Ablassen des Kondensats stattfinden. (Druckloses Wasserlassen;-) Für die Blechblasinstrumente werden Einweg-Gefäße für das Kondenswasser und entsprechende Abfallbehältnisse bereitgestellt.
- Auf Atem-, Lippenübungen und lautes Singen wird verzichtet.
- Kein Körperkontakt, Einhalten der Hust‐ und Niesetikette, Vermeiden des Berührens von Augen, Mund und Nase.
- Die Türgriffe, Lichtschalter usw. sind nach Möglichkeit nicht mit der Hand zu bedienen (z.B. mit dem Ellenbogen). Gegenstände, wie Stifte, DrumSticks, Plektren, usw. sind nicht zu tauschen.
- Instrument, Noten, Notenständer usw. werden stets von nur einer Person benutzt.
- Personen mit Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten können, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen, dürfen nicht teilnehmen.
- Personen, die zu einer Risikogruppe gehören oder Vorerkrankungen haben bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Sie/Ihre Erziehungsberechtigten müssen eigenverantwortlich über eine Teilnahme am Unterricht entscheiden.
3. Ausführung
- Das Hygienekonzept wird an alle Mitglieder der Instrumentalgruppen versandt, sowie den Lehrkräften ausgehändigt. Zudem wird es in den Fluren ausgehängt und auf der Homepage der Stadt Roth Orchesterschule/Stadtorchester veröffentlicht. Das zusätzliche Hygienekonzept tritt mit dem 15. Juni 2020 in Kraft.
- Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, werden Anwesenheitslisten mit Datum geführt und für zwei Monate aufbewahrt.
Wichtig ist für alle, die zum jetzigen Zeitpunkt in welcher Form auch immer Sorge haben schon ins Probengeschehen einzugreifen, dass sie ihren möglichen Einstieg für sich selbst festlegen. Wegen der eventuell erhöhten Infektionsgefahr, gilt diese Regelung nicht für Chöre und sonstige Gesangsgruppen.