Stadt Roth (Druckversion)
Autor: Stadtorchester

Erweiterte Maßnahmen des Teil-Lockdowns ab 1.12.2020

Erweiterte Maßnahmen des Teil-Lockdowns ab 1.12.2020

Erweiterte Maßnahmen des Teil-Lockdowns ab 1.12.2020

 

Wie in der Pressemitteilung zur Regierungserklärung vom 26.11. 2020 veröffentlicht wurde, wird voraussichtlich in Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 200 als erweiterte Maßnahme des Teil-Lockdowns vorgegeben, dass Musikschulen dort geschlossen werden und nur noch Fernunterricht erteilt wird.

Dies gilt in diesem speziellen Fall ab dem Zeitpunkt, an dem uns dies vom Rother Gesundheitsamt vorgegeben wird und unsere Schüler anschließend per Mail durch die Orchesterschule benachrichtigt werden.

Die Regelung soll für jeweils 7 Tage in Kraft bleiben und dann nach dem aktuellen Inzidenzwert neu beurteilt werden.

Wir rechnen über das Wochenende mit den von der Landesregierung ausgearbeiteten Verordnungen und werden diese nach Erhalt umsetzen.

 

Stand heute wird unser Unterricht nach den bisherigen Vorgaben weiterhin stattfinden.

 

Wichtig bleibt, dass für alle, die zum jetzigen Zeitpunkt in welcher Form auch immer Sorge haben im Präsenzunterricht teilzunehmen, Fernunterricht stattfinden kann und dies jeder für sich selbst in Absprache mit dem Dozenten festlegen kann.

   

Walter Greschl
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Stadtkapellmeister
Leiter Stadtorchester/Orchesterschule
der Stadt Roth -
Kirchplatz 4
91154 Roth
Telefon: 09171/848-175

Artikel vom 27.11.2020
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